Berufskraftfahrer-Weiterbildung nach § 5 BKrFQG und § 4 BKrFQV
Berufskraftfahrer-Weiterbildung
nach §5 BKrFQG und §4 BKrFQV
Wer muss sich weiterbilden?
- Alle Lkw-Fahrer im gewerblichen Güterverkehr > 3,5 t z.G. (z.B. auch Werksverkehr)
- Alle Busfahrer im gewerblichen Personenverkehr > 8 Fahrgastplätze
Wie bildet man sich weiter?
- Innerhalb von 5 Jahren muss man 35 h Weiterbildung nachweisen
- Den Zeitplan legt jeder selbst fest, z.B. als Intensivkurs in einer Woche, oder verteilt man die 35 h auf einen Monat, ein Jahr oder vielleicht auch auf 5 Jahre (1 Modul pro Jahr)
- Es erfolgt keine Prüfung
Wie setzt sich die Weiterbildung zusammen?
- Die 3 Themen der Weiterbildung werden auf verschiedene Module á 7 h verteilt,
- 4 Basismodule, die von Lkw- und Busfahrern besucht werden müssen
- 2 spezifische Module jeweils 1 Modul für den Güterverkehr (GV) und den Personenverkehr (PV)
Wie viele Module muss man besuchen?
- Lkw Fahrer: insgesamt 5 Module; 4 Basis- und 1 spezifisches Modul (GV)
- Bus Fahrer: insgesamt 5 Module; 4 Basis- und 1 spezifisches Modul (PV)
- Wenn man Beides besitzt: insgesamt 6 Module; 4 Basis und jeweils 1 spezifisches Lkw-Modul (GV) und 1 spezifisches Bus-Modul (PV)
Wie wird die Weiterbildung nachgewiesen?
- Durch einen Eintrag im Führerschein hinter der entsprechenden Führerscheinklasse z.B. "95.10.09.2014"
- "95" steht für eine gültige Qualifikation oder Weiterbildung zum Berufskraftfahrer
- "10.09.2014" steht für das Datum, wann die nächste Weiterbildung nachgewiesen werden muss

